Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Darstellungsformen der Pornografie sind hauptsächlich Texte, Tonträger, Bilder und Filme.
Der Einfluss von Internet-Pornografie auf die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen ist Inhalt einer Studie, die Mittwoch in Hannover vorgestellt wird. Demnach sollen Jugendliche, die viel und häufig auf Seiten wie Youporn.de surfen, nahhaltig in ihrer eigenen Entwicklung beeinträchtigt werden.
Hannover. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die Befragung von Jugendlichen und Sex-Experten in Auftrag gegeben. Sie will erfahren, warum Jugendliche sich Pornos im Netz angucken und welchen Einfluss dies auf ihre Einstellung zum anderen Geschlecht hat. Experten beobachten mit Sorge, dass Jugendliche auch selbst erstellte Pornofilme ins Internet stellen, ohne die negativen Folgen zu übersehen.
Die Rechtslage:
Die strafrechtliche Definition des Begriffs Pornografie basiert auf dem Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969. Das Gericht ging der Frage nach, ob es sich bei Schilderungen geschlechtlicher Vorgänge grundsätzlich um unzüchtige Schriften handelt, die gemäß § 184 StGB a. F. einem Verbreitungsverbot unterlagen.[10] Es kam dabei zu der Erkenntnis, dass eine solche Schrift dann nicht unzüchtig sei, „wenn sie nicht aufdringlich vergröbernd oder anreißerisch ist und dadurch Belange der Gemeinschaft stört oder ernsthaft gefährdet“ (BGHSt 23, 40).
Im Zuge der Strafrechtsreform wurde 1973 der Begriff unzüchtige Schriften durch pornografische Schriften ersetzt. Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.
In Österreich:
In Österreich ist Pornografie grundsätzlich nicht verboten.
Verboten ist nach dem österreichischen Pornographiegesetz nur die unzüchtige Pornografie (harte Pornografie), die nach der Rechtsprechung die „exzessiv aufdringliche, anreißerische verzerrte und nur das Obszöne betonende, den Wertvorstellungen der Gesellschaft in geschlechtlicher Hinsicht gröblich widersprechende Darstellung von sexuellen Handlungen“. Maßstab für diese Einschätzung ist der Durchschnittsmensch. Typisch harte Pornografie ist unter anderem Sodomie, Kinderpornografie und gewalttätige Pornografie. Verboten ist die Herstellung, Verbreitung, Ein- und Ausfuhr, Beförderung und Lagerung harter Pornografie, sofern dies in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt. Der Besitz und Konsum von verbotener Pornografie ist nicht strafbar, sofern es sich dabei nicht um kinderpornografisches Material handelt.
Relative Pornografie ist jenes pornografisches Material, das nicht unzüchtig ist und daher nicht unter den Tatbestand der harten Pornografie fällt. Der Vertrieb, die Produktion und der Besitz sind daher erlaubt, relativ pornografische Gegenstände dürfen aber nur Personen über 16 Jahren zugänglich gemacht werden. Wer wissentlich Personen unter 16 Jahren relatives pornografisches Material überlässt oder anbietet macht sich strafbar. Dieses Verbot verfolgt den Jugendschutz.
Ein viel strengeres Verbot erfasst die Kinderpornografie. Diese ist nach § 207a StGB strafbar. Sie erfasst die bildliche Darstellung einer geschlechtlichen Handlung von Personen unter 18 Jahren, wobei der Anschein einer sexuellen Handlung mit einer minderjährigen Person für die Strafbarkeit genügt. Verboten ist einerseits die Darstellung, Verbreitung und der Handel und andererseits aber auch der Besitz und die Beschaffung. Die Betrachtung alleine ist für sich nicht strafbar.
#2 von
Schimmerlos
(
gelöscht
)
, 15.08.2010 22:27
Kinderprornogrphie ist ein Verbrechen und wird entsprechend bestraft. Es soll sogar Pornos geben, wo Kinder langsam ermordet werden aus der Slowakei. Die Mütter werden für das Überlassen ihrer Kinder bezahlt.
Lieber Sheppard, lass die Finger von Pornos, egal welcher Art. Sie verderben den Charakter und schränken deine natürliche Liebesfähigkeit ein. Entsprechende Fachliteratur ist durchaus geigneter, um in dieser Hinsicht dazu zu lernen.
Früher wurden ausgefallenere Praktiken in den Freudenhäusern angeboten. Jetzt über Internet kann jeder sich zu Gemüte führen, was er will.
Es ist schön sich gegenseitig zu entdecken, um zu sehen, was dem Partner Freude macht. Bleib brav! Liebe Grüße Schimmerlos
Verletzende Worte sollten auf Sand geschrieben werden, lobende in Stein gehauen.
Zitat Ich habe Nicht Vor mir Solch ein "Filmmaterial" anzuschaun auch in Zukunft nich
NaNa, stimmt das auch wirklich? Auf jeden Fall vermitteln die meisten Pornos eine Illusion, die keine normale Frau erfüllen kann und will. Besser ist es selbst aktiv zu werden. Wirst schnell merken, wo deine Grenzen sind.
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken der Wahrheit.