Hier haben wir wieder einmal eine typisch deutsche Staatsposse:
Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock: Eine 29-Jährige bekommt Eizellen, die von ihrem inzwischen gestorbenen Mann befruchtet worden waren, um ein Kind auszutragen. In Deutschland darf sich eine Frau keine erst nach dem Tod ihres Mannes künstlich befruchtete Eizellen einsetzen lassen, um das "Kind eines Gestorbenen" auszutragen. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 verbietet die "künstliche Befruchtung nach dem Tode" in Paragraf 4: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet."
Ich hoffe, dass diese Frau auch zukünftig genug Geld verdient, damit sie auch allein damit klarkommt und nicht plötzlich wir, der Steuerzahler, für ihre Wünsche oder die Erziehungs und deren Kosten aufkommen müssen. Wenn sie sich schon einen persönlichen und egoistischen Wunsch - im Endeffekt auf Kosten des Kindes, das jetzt ohne Vater aufwächst - erfüllen möchte, dann soll sie damit der Allgemeinheit bitte auch nicht auf der Tasche liegen.
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken der Wahrheit.
Das ist wieder einmal typisch deutsch. Da wird ein Geschrei um Stammzellen und Föten und deren weitere Verwendung gemacht, dabei wird ganz vergessen, daß eine befruchtete Eizelle weder noch ist. Diese winzig kleine Verschmelzung ist eine Zygote. Erst nach mehrmaliger Teilung kann man von lebenden Zellen sprechen.
Gruß Blitz
Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich.